Presse
24.03.2020, 10:46 Uhr
Landwirtschaft ist systemrelevant – Erleichterungen und Hilfen sind in den Startlöchern
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch weitreichende Folgen für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher MdB begrüßt die heute im Kabinett beschlossenen Maßnahmen, die auch Erleichterungen für die Landwirtschaft und den Ernährungssektor beinhalten: „Unsere Land- und Ernährungswirtschaft ist systemrelevant. Für die Anpflanzung und Ernte von regionalem und saisonalen Obst und Gemüse brauchen wir schnelle Lösungen. Die gut 300.000 Saisonarbeitskräfte, die jedes Jahr in Deutschland arbeiten, fehlen. Nur ein Bruchteil wird in diesem Jahr kommen können. Das Kabinett hat heute wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht und ermöglicht Erleichterungen für die landwirtschaftliche Erzeugung und Lebensmittelproduktion in der Coronakrise.
Deshalb ist die Ausweitung der sogenannten 70-Tage-Regelung auf maximal 115 Tage bis zum 31. Oktober, aber auch die Möglichkeit, während der Coronakrise die Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis zu nutzen, eine Erleichterung für die Kräfte, die bereits vor Ort sind. Außerdem sind bundesweit viele Menschen und damit auch Familien von Kurzarbeit betroffen. Das bedeutet erhebliche Einkommenseinbußen. Deshalb werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet. Das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung bis Ende Oktober 2020 wird bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Auch die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben (bis Ende 2020). Das schafft Möglichkeiten für beide Seiten. Auch die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen, die Zehn-Stunden-Grenze und die Sechs-Tage-Woche, reichen nicht aus, um in dieser Situation schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Deshalb wird das Bundesarbeitsministerium in Kürze angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen erlassen. In der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt. Und noch ein Aspekt ist in dem heutigen Kabinettsbeschluss enthalten und wird sichergestellt: Landwirten, die aufgrund der Coronakrise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bezahlen, darf bis zum 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden. Der Pacht-Kündigungsschutz kommt.“
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